Im Einzugsgebiet des Main-Tauber-Kreises stellt sich die Niedrigwasser-Situation bislang noch etwas weniger kritisch dar als in den westlichen Landesteilen. Allerdings sind in den vergangenen beiden Wochen auf Grund ausbleibender Niederschläge auch hier die Wasserstände an den Pegeln Sachsenflur (Umpfer) und Grünsfeld (Wittigbach) sowie zeitweise an den Tauber-Pegeln Bockenfeld und Archshofen in den Besorgnis erregenden Niedrigwasserbereich gefallen.

Es ist sehr trocken. Hier gut bei der Feldarbeit in Großrinderfeld zu erkennen. (Foto: Rainer Gerhards)

Die im Jahresvergleich fehlenden Regenfälle kann man auch gut in unseren Daten für Großrinderfeld erkennen. Entsprechend der aktuellen Wetterprognosen ist auch in den kommenden zwei Wochen nicht mit nennenswerten Niederschlägen zu rechnen. Sollten nennenswerte Niederschläge weiterhin ausbleiben, ist auch im Main-Tauber-Kreis die Ausbildung einer flächendeckenden Niedrigwassersituation zu erwarten.

Die angekündigten, anhaltend hohen Temperaturen werden die Situation weiter verschärfen. Die zunehmende Hitze in Kombination mit ausbleibenden Niederschlägen verursacht in den Fließgewässern erhöhte Wassertemperaturen und niedrige Sauerstoffwerte. Zudem erhöht sich durch die niedrigen Wasserstände die Schadstoffkonzentration in den Gewässern. Eine Mindestwassermenge zum Schutz der Gewässerlebewesen muss unbedingt im Gewässer verbleiben, ansonsten sind Gewässerschädigungen zu befürchten.

Das Landratsamt weist weiter darauf hin, dass aus oberirdischen Gewässern nur begrenzt Wasser entnommen werden darf, um die Abflüsse in den Fließgewässern nicht zusätzlich zu verringern. Grundsätzlich bedürfen Wasserentnahmen einer schriftlichen Erlaubnis des Landratsamtes.

Ohne Erlaubnis zulässig sind ausschließlich Wasserentnahmen im Rahmen des gesetzlich zugelassenen Gemeingebrauchs, wie beispielsweise das Tränken von Tieren oder das Schöpfen von Hand mit Eimern und Gießkannen. Lediglich für die privilegierten Nutzungen in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und dem Gartenbau dürfen zur Entnahme auch Pumpen benutzt werden, sofern es sich hierbei noch um eine geringe Menge – vergleichbar mit der Entnahme durch ein Handschöpfgerät – handelt. Bei der Beurteilung, ob dies der Fall ist, müssen in jedem Einzelfall immer die aktuellen Abflussverhältnisse des betroffenen Gewässers und die Auswirkungen auf das örtliche Wasserdargebot zugrunde gelegt werden. Eine Vorabstimmung mit der unteren Wasserbehörde sollte daher stets erfolgen. In keinem Fall darf das Gewässer durch die Entnahme trockenfallen oder zur Entnahmeerleichterung aufgestaut werden.

Eine über den Umfang des Gemeingebrauchs hinausgehende Wasserentnahme bedarf einer schriftlichen wasserrechtlichen Erlaubnis der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes. Dies gilt auch für einmalige oder unregelmäßige Entnahmen. Der Einbau von festen Entnahmevorrichtungen ist in jedem Fall erlaubnispflichtig.

Eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Wasserentnahme ohne die erforderliche Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Das Landratsamt empfiehlt daher, Wasserentnahmen grundsätzlich vorher mit der Behörde abzustimmen.

Falls sich die aktuelle Situation weiter verschlechtern sollte, muss mit einer grundsätzlichen Beschränkung des Gemeingebrauchs zur Wasserentnahme aus allen oberirdischen Gewässern per Allgemeinverfügung gerechnet werden.

Für weitere Informationen steht das Umweltschutzamt, Sachgebiet Wasserwirtschaft, unter der Telefonnummer 09341/82-5775 zur Verfügung.

Hintergrundinfos

Im Zeitraum von Januar bis Juni 2022 fielen entsprechend der Angaben der Landesanstalt für Umwelt und Messungen Baden-Württemberg (LUBW) im gesamten Land nur rund 80 Prozent des Gebietsniederschlages, der im langjährigen Mittel für diesen Zeitraum üblich ist. Gleichzeitig wurden überdurchschnittliche Lufttemperaturen verzeichnet. Auch der Juli zeigte sich bisher zu trocken und zu warm. Besonders in der Westhälfte und im Nordosten Baden-Württembergs fielen im Juli bislang weniger als 25 Millimeter Niederschlag. In einem durchschnittlichen Juli (Vergleichszeitraum 1961 bis 1990) ist in Baden-Württemberg im Mittel mit 90 Millimetern Niederschlag zu rechnen.

Als Folge dessen hat sich bereits in zahlreichen Gewässern des Landes Niedrigwasser entwickelt. Am Dienstag, 19. Juli, lagen an mehr als zwei Dritteln der Kennwertpegel in Baden-Württemberg die Wasserstände unterhalb des niedrigsten Wasserstandes in einem durchschnittlichen Jahr. Somit entwickelt sich in diesem Sommer bereits sehr früh eine überregionale Niedrigwasserlage.

Hinweis: Regenmengen für das Sommerhalbjahr im Jahresvergleich finden sich für Großrinderfeld hier.

Quelle: Pressemitteilung des Main-Tauber Kreises