Die Landesregierung wird künftig die Proben aller positiven Corona-Tests auf Mutanten untersuchen lassen. Dafür sollen die Test-Labore sämtliche positiven Proben künftig an die Labore der Universitätsklinika des Landes weiterleiten. Ziel ist es, einen Überblick über die Ausbreitung der neuen Virusvarianten im Land zu bekommen und sie besser kontrollieren und überwachen zu können. Das Sozialministerium wies darauf hin, dass sowohl die Variante aus dem Vereinigten Königreich als auch die Südafrika-Variante bereits in verschiedenen Ländern weltweit identifiziert worden ist. Die Dynamik der Verbreitung dieser Virusvarianten in einigen Staaten sei wirklich besorgniserregend. Es müsse alles daran gesetzt werden, dass sich diese gefährlichen Mutanten in Baden-Württemberg nicht weiter ausbreiten.

Symbolbild Coronavirus
Coronavirus (Symbolbild)

Schon seit 20. Dezember lassen die Gesundheitsämter im Land alle positiven Proben von Personen, die aus Südafrika oder Großbritannien eingereist sind, auf die Mutanten hin untersuchen. Dieses Verfahren soll nun ausgeweitet werden durch gezielte PCR-Untersuchung auf die bekannten Virusvarianten sowie einer Sequenzierung aller positiven Proben. „Damit können wir rasch klären, wie verbreitet die Virusvarianten im Land wirklich sind und wie sich dieser Anteil von Woche zu Woche verändert“, erklärt Gesundheitsminister Lucha.

Das Land rechnet bei der derzeitigen Lage der Pandemie mit etwa 10.000 positiven Proben pro Woche. In den Laboren des Landesgesundheitsamtes und der Unikliniken werden die Proben durch die Sequenzierung des vollen Genoms nicht nur auf die beiden bislang bekannten, sondern auf alle Virusvarianten hin untersucht. So können laut dem Sozialministerium auch neue, bislang unbekannte Varianten des Coronavirus aufgedeckt werden. Der Bund zahlt laut aktueller Testverordnung die Untersuchung von maximal zehn Prozent dieser Proben. Für den Rest kommt das Land auf und stellt dafür 31,5 Millionen Euro bereit.

Künftig wird die Quarantänedauer für Kontaktpersonen der Kategorie 1 von einer mit einer Virusmutante infizierten Person von zehn auf 14 Tage erhöht. Auch für deren Haushaltsangehörige gilt eine Quarantäne von 14 Tagen. Damit soll die Bevölkerung vor einer unkontrollierten Weiterverbreitung von Virusmutanten geschützt werden.

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