Das Landratsamt Main Tauber hat heute eine neue Allgemeinverfügung verkündet. Grund dafür ist die Einstufung als Risikogebiet und hohe Sieben-Tage Inzidenz von über 80.

Hier seien nur im Überblick die wichtigsten Regelungen genannt. Für Details sei auf das Landratsamt verwiesen. Die neue Allgemeinverfügung gilt ab morgen, Freitag, 23. Oktober 0 Uhr.
Beschränkungen von Veranstaltungen
- private Veranstaltungen (Geburtstage, Taufen, Hochzeiten, …) werden auf höchstens als 10 Personen begrenzt (einige Ausnahmen sind vorgesehen)
- sonstige Veranstaltungen (Vereinstreffen, Firmenveranstaltungen) werden in Innenräumen auf höchsten 50 Personen begrenzt. Im Freien bleibt es bei 100 Personen laut Corona-Verordnung des Landes.
- Bei Verstößen kann auf den Veranstalter ein Bußgeld in Höhe von 2.000 Euro zukommen
Erweiterte Maskenpflicht
- Im öffentlichen Raum (Straße, Marktplatz, Fußgängerzone, …) muss auch im Freien eine Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,50 vermutlich nicht eingehalten werden kann
- den Städten und Gemeinde wird die Möglichkeit gegeben, bestimmte Bereich selbst zu benennen
Sperrstunde und Alkohol-Verkaufsverbot
- Für Gaststätten und Bars gilt eine Sperrstunde ab 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages. Sie müssen dann geschlossen werden. Take-Out ist jedoch auch nach 23 Uhr erlaubt.
- In der Zeit von 23 bis 6 Uhr des Folgetags dürfen keine alkoholischen Getränke verkauft (oder sonst wie ausgegeben) werden. Auch Take-Out ist NICHT erlaubt.
- Bei Verstößen droht dem Gastwirt ein Bußgeld von 2.000 Euro
Schutz vulnerabler Personen
- Für Einrichtungen, die besonders gefährdete Personen betreuen, werden Corona-Tests vor Aufnahme von Personen vorgeschrieben.
Geltungsbereich
- ALLE Städte und Gemeinden des Main-Tauber Kreises
- unabhängig davon, wie hoch die Anzahl der Corona-Infektionen in der jeweiligen Kommune ist
Quelle: die Allgemeinverfügung im amtlichen Text (einzig rechtsgültige Version)