Merkwürdige Regelung im Klimaschutzprogramm… (S. 17)

Überall in der Republik soll es maximal 1000m Mindestabstand zu Windrädern geben – ausser in Bayern. Da soll die 10H Regelung erhalten bleiben. Ich bin erstaunt. Heute hatte ich mir Zeit genommen, endlich einmal das Papier der Bundesregierung zum Klimaschutzprogramm zu lesen – zumindest teilweise.

Auf Seite 17 geht es um den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Großen Raum nimmt in die Windkraft ein. Um die „Akzeptanz des Ausbaus zu erhöhen“ werden künftig Mindestabstände von 1000m zwischen Wohnbebauung und Windrädern gefordert. Die Höhe der Windräder spielt dabei keine Rolle.  Ein paar Zeilen weiter unten wird dann Bundeländern und Gemeinden die Möglichkeit gegeben, die Mindestabstände zu verringern. Die Kommunen sollen sogar finzielle Anreize erhalten, wenn Sie das machen.

Ganz unten kommt dann aber das für mich komplett Unverständliche: die 10H Abstandsregelung in Bayern soll erhalten bleiben. Bei aktuellen Windrädern bedeutet das Mindestabstände von 2.000m und mehr. Das hat scheinbar die CSU so verhandelt.

Stellt sich für mich aber die Frage, warum wir eine solche Zwei-Klassen-Gesellschaft in Deutschland weiterhin haben sollen. Sind nur die Bayern so geräuschempfindlich? Ich habe große Zweifel, dass die geplante Regelung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist. Selbst wenn Sie es wäre: eine solche Ungleichbehandlung erscheint mir politisch schwer vermittelbar. Nehmen wir einmal Großrinderfeld: hier reichen also 1.000m, wenn nur gut 4km weiter 2.400m nötig sind – weil das Gebiet in Bayern liegt? Für mich nicht nachvollziehbar…