Man geht zur Wahl. Macht einen kleinen Fehler. Die Stimme ist ungültig. Das ist mehr als ärgerlich – und muss nicht sein. Hier ein paar Hinweise zur anstehenden Bürgermeisterwahl.

Weitere Infos zur Bürgermeisterwahl Großrinderfeld gefällig? Die gibt es auf einer eigenen Wahlseite!

Kurz und knapp sollte man folgendes beachten:

  • Möchten Sie einen der im Stimmzettel eingedruckten Kandidaten wählen,
    • kreuzen Sie diesen an (dahinter)
    • machen Sie keine weiteren Kennzeichnungen! Insbesondere Streichungen bringen nichts. Wer drei Kandidaten streicht, den vierten aber nicht ankreuzt, erzeugt eine ungültige Stimme
  • Sie können auch eine beliebige andere Person wählen
    • dazu gibt es unter den eingedruckten Kandidaten ein fünftes, leeres Feld
    • tragen Sie die gewünschte Person dort ein
    • identifizieren Sie die Person möglichst genau. Vor- und Zunahme sind das mindeste, Wohnort eigentlich auch und die genaue Anschrift wäre ideal. Die Angabe „Herr Müller“ ist mit Sicherheit unzureichend, und „Karl Meier“ ist auch kaum zur Identfikation geeignet. Zusätzlich können auch beispielsweise Berufs- oder Amtsbezeichnungen gewählt werden. Bedenken Sie: auch ausserhalb der Gemeinde kann es Personen mit gleichem Namen geben, hier muss klar erkennbar sein, wer gemeint ist.
    • Wenn Sie möchten, können Sie noch ein Kreuz hinter dem Namen manchen. erforderlich ist das aber nicht.
    • die Person muss wählbar sein, also insbesondere 25 Jahre oder älter sein

Wichtig: Sie können nur eine Person wählen! Man darf keinesfalls einen eingedruckten Kandidaten ankreuzen und dann noch einen weiteren Namen eintragen.

Werfen Sie die Wahlbenachrichtigung nach der Stimmabgabe nicht weg! Sollte eine Neuwahl erforderlich werden, benötigen sie die Wahlbenachrichtigung nochmals!

Hinweis: bei plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen noch am Sonntag, 20.10.2019 bis 15.00 Uhr im Rathaus Großrinderfeld,
Zimmer 4, Tel. 09349-92010 abgeholt werden. Alle Wahlbriefumschläge müssen jedoch bis 16:00 Uhr abgegeben werden. Siehe hierzu Mitteilungsblatt vom 18. Oktober 2019.

Soweit meine unverbindlichen Hinweise.

Offizielle Wahlbekanntmachung

Zur Sicherheit hier auch noch der Text der offiziellen öffentlichen Bekanntmachung zur Bürgermeisterwahl aus dem Mitteilungsblatt vom 4.10.2019. Bitte beachten: im Zweifel gilt ausschließlich der auf dem Wahlschein eingedruckte Text!

Zur Durchführung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin wird bekannt gemacht:

Die Wahlzeit dauert von 8 bis 18 Uhr.

Die Gemeinde ist in vier Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigen bis zum 29.09.2019 zugegangen sind, sind der
Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.

Die Gemeinde ist in folgende vier Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk Nr. 001, Ortsteil Großrinderfeld, Wahlraum:
Bürgermeisteramt Großrinderfeld, Marktplatz
6, 97950 Großrinderfeld, Sitzungssaal, 1. OG

Wahlbezirk Nr. 002, Ortsteil Gerchsheim, Wahlraum:
Verwaltungsstelle Gerchsheim, Herrenstr. 3,
97950 Großrinderfeld OT Gerchsheim

Wahlbezirk Nr. 003, Ortsteil Schönfeld, Wahlraum:
Ehemalige Schule Schönfeld, Schulberg 6, 97950
Großrinderfeld OT Schönfeld

Wahlbezirk Nr. 004, Ortsteil Ilmspan, Wahlraum:
Bürger- und Vereinsheim Ilmspan, Schönfelder Str.
13, 97950 Großrinderfeld OT Ilmspan

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel enthält die Namen der Bewerber, die öffentlich bekannt gemacht wurden. Der Wähler kann auch wählbare Personen wählen, die nicht im Stimmzettel vorgedruckt sind.
Jeder Wähler hat eine Stimme. Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel den Namen eines im Stimmzettel vorgedruckten Bewerbers
ankreuzt oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet; das Streichen der übrigen Namen allein genügt jedoch nicht. Jeder Wähler kann auch den Namen einer anderen wählbaren Person mit weiteren Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung dieser Person in die freie Zeile eintragen.

Jeder Wähler kann – außer mit Wahlschein – nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums den amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich.

Eine Antwort auf „Bürgermeisterwahl: Stimme gültig abgeben!“

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