In Großrinderfeld gibt es Regelungen darüber, was in Wahlkampfzeiten im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden darf. Das macht Sinn. Leider sind diese Regelungen nirgends öffentlich abrufbar. Dies möchte ich ändern. Ich zitiere aus einer Mail von Frau Bürgermeisterin Anette Schmidt:

Bereits seit dem Jahr 2002 gibt es in der Gemeinde Großrinderfeld bezüglich der Veröffentlichung von Beiträgen von Parteien oder Wählervereinigungen die Regelung, dass lediglich Hinweise auf Veranstaltungen als Kurzinformation im Mitteilungsblatt abgedruckt werden. Auch Beilagen werden von Parteien nicht mit dem Mitteilungsblatt verteilt und auch Anzeigen gegen Bezahlung werden nicht angenommen.