Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2017

Hinweis: Dieser Kurzbericht der Sitzung des Gemeinderat in Großrinderfeld ersetzt nicht das amtliche Protokoll und beinhaltet nur die wesentlichen Inhalte der Sitzung.

Hinweis: Texte in eckigen Klammern "[text]" wurden von mir ergänzt und sind nicht Teil des offiziellen Kurzberichts. Es handelt sich in der Regel um Verlinkungen.

Im anschließenden TOP 4, dem ersten Tagesordnungspunkt in öffentlicher Sitzung, ging es unter 4.1 um die Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2017/2018. Der Plan ist die Grundlage für die Planung der Bereitstellung von Plätzen in den Kindergärten, verbunden mit der Überwachung der Finanzierung derselben und muss nach Gesetz von der politischen Gemeinde erstellt werden. Die Vorsitzende stellte die einzelnen Kindergärten mit ihren Belegzahlen vor und ging auf die vorhandenen freien Plätze und deren Kosten für die Gemeinde ein.

Ziel ist es, eine bestmögliche Auslastung der Kindergärten unter Vermeidung zu vieler freier Plätze zu erreichen, für die die Gemeinde einen erheblichen finanziellen Aufwand leisten muss. Gleichzeitig soll eine optimale Kinderbetreuung gewährleistet werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Bedarfsplanung 2017/2018 in der vorgelegten Fassung zur Kenntnis zu nehmen und für die katholischen Kindergärten im Gemeindegebiet der politischen Gemeinde Großrinderfeld für das kommende Kindergartenjahr 2017/2018 den Bedarf für folgende
Gruppen anzuerkennen:

In Großrinderfeld für Kindergartenkinder (über 3 Jahre – Ü3) eine Gruppe mit Ganztagsbetreuung (GT), Verlängerten  ffnungszeiten (VÖ) und Regelgruppenzeiten (RG) mit 25 Plätzen, eine VÖ-Gruppe mit 25 Plätzen und einer GT/VÖ/RG-Gruppe als Kleingruppe mit zwölf Plätzen. Im Kinderkrippenbereich (Unter 3 Jahre – U3) wird es entsprechend dem Bedarf im nächsten Kindergartenjahr nur noch eine Gruppe mit zehn Plätzen geben.

In Gerchsheim für Ü3-Kinder eine VÖ-Gruppe mit 25 Plätzen, eine VÖ/ Altersgemischte (AM, d.h. ab zwei Jahren bis Schuleintritt) Gruppe mit 22 Plätzen und eine GT/VÖ-Gruppe mit 25 Plätzen, sowie für die U3-Kinder eine Gruppe mit zehn Plätzen und eine Kleingruppe mit fünf Plätzen.

In Schönfeld eine VÖ/RG-Gruppe mit 25 Plätzen und in Ilmspan eine RG/AM Gruppe mit 25 Plätzen.

Dabei bedeutet Ganztagsbetreuung eine durchgängige
Betreuung von acht bis neun Stunden täglich, VÖ eine Betreuung von durchgängig ca. sechs Stunden täglich und RG eine Betreuung vor- und nachmittags mit Pause dazwischen.

TOP 4.2 war Thema der Änderung des Betriebskostenvertrages für den Kindergarten St. Anna, Gerchsheim. Aufgrund des Mäusebefalles im Kindergartengebäude wird eine Vertragsänderung bezüglich des Standorts des Kindergartens und der genutzten Räume nötig. Dem stimmte der Gemeinderat zu. Ein Passus über die Dauer der Verlegung des Kindergartens in die Schulräume soll gestrichen werden, da momentan keine Informationen vorliegen, die eine verlässliche Aussage bezüglich der notwendigen Maßnahmen am eigentlichen Kindergartengebäude erlauben.

Der praxisorientierten Ausbildung in den Kindergärten war TOP 4.3 gewidmet. Um den Bedarf an pädagogischem Fachpersonal auch zukünftig durch eine verlässliche Betreuung abdecken zu können, möchte die Verrechnungsstelle die sogenannte „Praxisintegrierte Ausbildung“ (PiA) von Erzieherinnen forcieren. Diese Ausbildung erstreckt sich über drei Jahre und gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsanteile. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, jeweils im nächsten und übernächsten Kindergartenjahr beginnend, eine/n pädagogischen Mitarbeiter/innen im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zum/zur Erzieher/in in den beiden großen Kindergärten in Großrinderfeld und Gerchsheim im Rahmen der vertraglichen Kostenbeteiligung mitzutragen.

Das Außenspielgerät für den Kindergarten St. Michael Großrinderfeld wurde unter TOP 5 behandelt. In der letzten Gemeinderatssitzung hat der Gemeinderat der Anschaffung eines Spielgeräts für den Kindergarten Großrinderfeld mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Differenzbetrag für das gewünschte größere Spielgerät von ca. 3.000 € aus dem Sonderkonto, welches aus Spendenmittel gefüllt wird, finanziert wird.

Diese Beschlusslage wurde der Verrechnungsstelle mitgeteilt und erläutert. Diese teilt mit Schreiben vom 26.04.2017 mit, dass die Einnahmen aus dem Benefizkonzert in Höhe von 1.100 € zur Abdeckung dieses Differenzbetrages verwendet werden können, weitere Mittel aus dem Sonderkonto werden nicht zur Verfügung gestellt.

Diese aus Spenden- und Elternaktionen angesammelten Mittel sollen zur Abdeckung des kirchlichen Anteils in Höhe von 30 % der Investitionskosten verwendet werden. Unbürokratisch und zum Wohle der Kinder beschloss der Gemeinderat nun einstimmig, die Anerkennung der restlichen 1.900 € und damit die vollumfängliche Übernahme des kommunalen Anteils.

Für den Abbau des Altgeräts und dessen Entsorgung fallen nochmal 10.500 € an. Diese Arbeiten sollen vom kommunalen Bauhof übernommen werden und mit der Verrechnungsstelle zu der üblichen Kostenaufteilung mit 70 / 30 % verrechnet werden.

TOP 6 beinhaltete Themen der Wasserversorgung Zweckverband  Grünbachgruppe. Top 6.1 war Gegenstand der Verrechnungssätze für die Verwaltungsleihe mit den jeweiligen Verbandsgemeinschaften.

Die Stadt Grünsfeld übernimmt bereits seit Gründung des ZV die Verwaltungsarbeiten für den Zweckverband. Für diese Leistung wurden dem ZV jährlich entsprechende Kosten in Rechnung gestellt. Aufgrund der letzten Prüfung der GPA muss diese Verrechnung auf eine vertragliche Grundlage gestellt werden. Der Gemeinderat beauftragte die Vertreter der Gemeinde Großrinderfeld in der Verbandsversammlung einstimmig, für den Abschluss dieser Vereinbarungen (je eine mit jeder Mitgliedsgemeinde) zu stimmen. Die Änderung der Verbandssatzung wurde unter TOP 6.2 behandelt. Aufgrund der Prüfungsfeststellungen der GPA muss die Verbandssatzung angepasst werden. Der Gemeinderat beauftragte die Vertreter der Gemeinde Großrinderfeld einstimmig, in der Verbandsversammlung dieser Satzungsänderung zuzustimmen.

Mit TOP 6.3, Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016, wurden die Mitglieder der Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes Grünbachgruppe einstimmig beauftragt, der Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2016 zuzustimmen.

Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2017 unter TOP 6.4 wurde dahingehend beschlossen, dass die Mitglieder der Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes Grünbachgruppe einstimmig beauftragt wurden, der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017 zuzustimmen.

Unter Behandlung von Baugesuchen zu TOP 7 erteilte der Gemeinderat vier Baugesuchen das gemeindliche Einvernehmen, ein Gesuch wurde vertagt.

Unter TOP 8, Anfragen von Einwohnern, ergaben sich zwei Anfragen. Einmal betreffend die Frage, ob nach Schließung der Schule in Gerchsheim weitere
Kosten im Haushalt anfallen würden. Die Vorsitzende antwortete, da auch jetzt noch eine Nutzung vorhanden sei, würden auch weitere Kosten anfallen, für die im Haushaltsplan ein Ansatz vorgesehen sei.

Die andere Frage bezog sich auf die Besoldungserhöhung der Bürgermeisterin. Dazu erklärte die Vorsitzende, dass die Voraussetzungen im Rahmen des Besoldungsrechts für Wahlbeamte gesetzlich geregelt sei.

 


 

Die Kurzfassung wurde dem Mitteilungsblatt entnommen. Damit soll insbesondere erreicht werden, das die Darstellung möglichst genau die offizielle Sicht der Gemeinde wiedergibt. Die Aufnahme hier auf der Webseite dient der besseren und insb. dauerhaften Recherchemöglichkeit. Leider "verschwinden" durch Webseiten-Restrukturierung immer wieder wichtige Inhalte (auf vielen Seiten, aber eben auch auf der gemeindlichen Webseite von Großrinderfeld). Hinweis: Das amtliche Protokoll der Gemeinderatssitzung kann im Rathaus Großrinderfeld eingesehen werden.

Alle hier archivierten Kurzberichte können über diesen Link eingesehen werden. Ich bemühe mich darum, auch ältere Berichte noch online stellen zu können.

Unter "Gemeinderat Großrinderfeld" finden sich weitere Informationen, u.a. zu künftigen Sitzungen.