Hinweis: Dieser Kurzbericht der Gemeinderatssitzung Großrinderfeld  ersetzt nicht das amtliche Protokoll und beinhaltet nur die wesentlichen Inhalte der Sitzung.

Hinweis: Texte in eckigen Klammern „[text]“ wurden von mir ergänzt und sind nicht Teil des offiziellen Kurzberichts. Es handelt sich in der Regel um Verlinkungen.

TOP 1

Unter TOP 1, dem ersten im öffentlichen Teil der Sitzung, gab die Vorsitzende bekannt, dass in der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.11.2016 die Kündigung des Jagdpachtvertrages Jagdbogen Großrinderfeld II zum 31.03.2017 vom Gemeinderat angenommen wurde. Im Bereich Grunderwerb wurde der Kauf zweier Grundstücke beschlossen.

TOP 2

Im anschließenden TOP 2 ging es um die Hochwasserschutzmaßnahme im Ortsteil Großrinderfeld. Hierzu begrüßte die Vorsitzende Herrn Schmiedel vom planenden Ingenieurbüro ibu. Herr Schmiedel stellte dem Gemeinderat die geplanten Maßnahmen zur Ableitung eines HQ 100 Hochwassers vor. Schwachstelle ist hier die Stelle des Rödersteingrabens, IImspaner- und Paimarer Straße, welche ein nicht ausreichendes Profil des Grabens aufweist. Der Rödersteingraben wird durch das Höherziehen der Ufermauern ertüchtigt, um so ein Überlaufen des Hochwassers in den Altort bis zum alten Sportplatz zu verhindern. Die Baukosten werden voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen, so
Herr Schmiede!. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, für die vorgestellte Hochwasserschutzmaßnahme (Bau einer Betonmauer in L-Form) sollen die Fördermöglichkeiten mit der Fachbehörde abgesprochen und ein entsprechender Antrag gestellt werden.

TOP 3

TOP 3 wurde unter dem Thema Bau eines Kunstrasenplatzes im Ortsteil Großrinderfeld behandelt. Herr Schmiedel vom Ing. Büro ibu stellte die Maßnahme vor. Aufgrund der reduzierten Förderhöhe wurden in Abstimmung mit dem Sportverein Einsparungsmöglichkeiten geprüft. Durch den Wegfall der Beregnungsanlage der neuen Spielfeldgröße von 100 x 65 m und der Verschiebung des Platzes näher an den bestehenden Sportplatz kann eine etwa 10%-ige Einsparung der Kosten erreicht werden. Der Gemeinderat beschloss mit 16 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen, dass aufgrund der vorgestellten Planung der Bauantrag gestellt und die Ausschreibung durchgeführt werdensoll.

TOP 4

TOP 4 beinhaltete die Finanzwirtschaft der Gemeinde, hier eine Kreditaufnahme. Die momentane Haushaltslage der Gemeinde macht die Aufnahme eines Kredites notwendig. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, einen Kredit in Höhe von 1.000.000 € aufzunehmen. Nach Beratung über die vorliegenden Angebote und die verschiedenen Tilgungsmöglichkeiten beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung einstimmig, bei der Sparkasse einen Kredit in Höhe von einer 1.000.000 € mit einer Laufzeit und einer Zinsbindung von 20 Jahren und einem Zinssatz in Höhe von 1,38 %aufzunehmen.

TOP 5

Unter TOP 5 wurde dem Gemeinderat die Prüfung der GPA (Gemeindeprüfungsanstalt) zur Kenntnis gebracht. Im Rahmen der überörtlichen Prüfung gem. §113 Abs. 1 Satz 1 GemO wurde die Gemeinde durch die GPAgeprüft. Sowohl die Allgemeine Finanzprüfung als auch die Prüfung der Bauausgaben wurden im Jahr 2016 durchgeführt. Dem Gemeinderat lagen die wesentlichen Inhalte beider Prüfungsberichte vor, diese wurden von der Vorsitzenden kurz erläutert und im Gremium beraten. Der Gemeinderat nahm den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts der Allgemeinen Finanzprüfung vom 11.07.2016 und des Prüfungsberichts der Prüfung· der Bauausgaben vom
07.10.2016 einstimmig zur Kenntnis.

Die Beratung und Beschlussfassung über die Neukalkulation der Verbrauchsgebühren (Wasser und Abwasser) war Gegenstand des TOP 6. Mit den Kalkulationen war die Firma Schmidt & Häuser beauftragt. Alle Kalkulationen liegen den Gemeinderatsmitgliedern vollständig vor und wurden in der letzten Sitzung von Herrn Häuser ausführlich erläutert. Die Kalkulation ergab im Abwasserbereich für das Schmutzwasser eine kostendeckende Gebührenobergrenze in Höhe von 3,51 € pro m3 und für das Niederschlagswasser in Höhe von 0,56 € pro m2 überbaute und befestigte
Fläche. Da es sich im Verlauf der Beratung abzeichnete, dass die Beschlussfassung nicht einstimmig verlaufen würde, wurde vom Gremium über die elf Ziffern des Beschlussvorschlages einzeln abgestimmt: So wurde beschlossen, dass

  • die Kalkulation anerkannt wird,
  • die Gemeinde weiterhin Gebühren erhebt,
  •  der Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr ist der Frischwasserverbrauch und für die Niederschlagswassergebühr ist die angeschlossene überbaute und befestigte Fläche,
  •  der berücksichtigten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zugestimmt wird,
  • den in der Gebührenkalkulatlon berücksichtigten Prognosen und Schätzungen zugestimmt wird,
  • den Ansetzungen der Straßenentwässerungsanteile zugestimmt wird,
  • dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2017- 2018 (zweijährig) zugestimmt wird,
  • die ausgleichsfähige Kostenunterdeckung aus dem Bemessungszeitraum 2010 – 2013 im Schmutzwasserbereich in Höhe von 22.396,00 € in der vorliegenden
    Kalkulation zum Ausgleich eingestellt wird,
  • die ausgleichsfähige Kostenunterdeckung aus dem Bemessungszeitraum 2010 – 2013 im Niederschlagswasserbereich in Höhe von 80.271,00 € in der vorliegenden Kalkulation zum Ausgleich eingestellt wird,
  • auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation die Abwassergebühren wie folgt beschlossen werden:
    SCHMUTZWASSERGEBÜHR für den Zeitraum
    01/2017 – 12/2018: 3,51 €/m2 Frischwasser
    NIEDERSCHLAGSWASSERGEBÜHR für den Zeitraum
    01/2017 – 12/2018: 0,56 €/m2 überbaute und befestigte
    Fläche,
  • die entsprechende Satzung angepasst werden soll.

Die Kalkulation für die Wassergebühren ergab im Ergebnis eine kostendeckende Gebührenobergrenze in Höhe von 2,95 €/ m3 Frischwasser. Da sich auch hier abzeichnete, dass die Beschlussfassungnicht einstimmig verlaufen würde, wurde über die acht Ziffern des Beschlussvorschlages einzeln abgestimmt: So wurde
beschlossen, dass

  • die vorgelegte Gebührenkalkulation vom November 2016 anerkannt wird,
  • die Gemeinde weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung „Wasserversorgung“ erheben wird,
  • die Gemeinde Großrinderfeld als Gebührenmaßstab für die „Wasserversorgung“ weiterhin den Frischwasserverbrauch wählt,
  • der Gemeinderat den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zustimmt,
  • der Gemeinderat den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Prognosen und Schätzungen zustimmt,
  • dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 2017 – 2018 (zweijährig) wird zugestimmt wird,
  • auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation für den Zeitraum 01/2017 – 12/2018 Wasserverbrauchsgebühr (netto) von 2,95 € m³ Frischwasser
    festgelegt wird,
  • die entsprechende Satzung angepasst werden soll.

Von den 19 Beschlüsse wurden elf einstimmig, sechs mit einer Gegenstimme und zwei mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung gefasst, also alle mit einer deutlichen Mehrheit.

[nachfolgende Sitzung zum Thema]

TOP 7 und 8

TOP 7 und 8 befasste sich mit der Beratung und Beschlussfassung der Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung-AbwS) vom 13.05.2013 und der Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung-WVS) vom 08.12.1997. Damit die neuen Gebührensätze Außenwirkung entfalten und ab 01.01.2017 rechtswirksam erhoben werden können sind diese Satzungsänderungen notwendig. Beide beschloss der Gemeinderat mit 17 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme.

TOP 9

Unter TOP 9 „Forstwirtschaftsjahr 2017 – Plan“, war die Zustimmung des Gemeinderates erforderlich. Von der Forstverwaltung wurde der Wirtschaftsplan unserer Waldwirtschaft für das Jahr 2017 vorgelegt. Demnach soll Holz im Wert von insgesamt 90.200 € verkauft werden. Bei Kosten von 81.100 € ergibt dies einen geplanten Überschuss von 15.800 €. Dem wurde vom Gremium einstimmig zugestimmt.

TOP 10

TOP 10 war Gegenstand der Neuregelung der Umsatzbesteuerung der Kommunen; laut einer Gesetzesänderung sind Kommunen ab 2017 umsatzsteuerpflichtig. Durch eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt
kann der bisher geltende § 2 Abs. 3 UStG (Umsatzsteuerfreiheit für Kommunen) bis zum 31.12.2020 weiter in Anspruch genommen werden. Die Verwaltung wurde mit 17 Ja-Stimmen und eine Nein-Stimme beauftragt, von diesem Optionsrecht Gebrauch zu machen und einen entsprechenden Antrag zu stellen.

TOP 11

Die Steinsammelplätze, insbesondere die Vergabe der Räumung der Plätze in Großrinderfeld und Ilmspan, waren Thema unter TOP 11. Im Frühjahr 2016 hat die Verwaltung den Steinleseplatz mit dem Gedanken, die Feldsteine als Füllmaterial bei Tiefbaumaßnahmen einbauen zu können, Vorort betrachtet. Dabei wurde festgestellt, dass speziell in Großrinderfeld an dem Steinleseplatz Löhlein schadstoffhaltiges Material unerlaubt dort entsorgt worden ist, dies ergab eine Schadstoffuntersuchung. Zwischenzeitlich forderte das Umweltschutzamt des Landkreises die Gemeinde auf, den Steinleseplatz Löhlein zu räumen und Maßnahmen gegen künftige Ablagerungen zu treffen. Diese Entsorgungsmaßnahme wird die Gemeinde ca. 30.000,00 € kosten, was im Gemeinderat Unmut erregte. Es gibt im Landkreis mehrere dafür vorgesehene
Sammelstellen, an denen für ein geringes Entgelt Schutt abgeladen werden kann, diese sind von den Einwohnern zu nutzen, nicht illegal an einem Stein

[hier endet leider die mir vorliegende Version des Kurzprotokolls. Ergänzungen werden gerne entgegen genommen]

 

 

Die Kurzfassung wurde dem Mitteilungsblatt entnommen. Damit soll insbesondere erreicht werden, das die Darstellung möglichst genau die offizielle Sicht der Gemeinde wiedergibt. Die Aufnahme hier auf der Webseite dient der besseren und insb. dauerhaften Recherchemöglichkeit. Leider „verschwinden“ durch Webseiten-Restrukturierung immer wieder wichtige Inhalte (auf vielen Seiten, aber eben auch auf der gemeindlichen Webseite von Großrinderfeld).

Alle hier archivierten Kurzberichte können über diesen Link eingesehen werden. Ich bemühe mich darum, auch ältere Berichte noch online stellen zu können.

Unter „Gemeinderat Großrinderfeld“ finden sich weitere Informationen, u.a. zu künftigen Sitzungen.