Tagen oder nicht tagen? Und wenn, dann wie? Gemeinderatsarbeit in Corona-Zeiten ist schwierig. Hier der Versuch eines kleinen Überblicks, wie das Thema in Baden-Württemberg aktuell gehandhabt wird. Dies erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen werden gerne aufgenommen – bitte dazu kurz Bescheid geben.

- Stadt Stuttgart (16.03.2020): Absage Sitzungen bis 2.4, Umlaufbeschlüsse, Eilentscheidungen, Livestream, wichtige Entscheidungen dann im Rat
- Stadt Backnang (abgerufen 29.03.2020): generelle Absage bis zum 20.04.2020
- Stadt Karlsruhe (27.03.2020): tagt „normal“ um Zeichen zu setzen, rasche Sitzung ohne große Wortbeiträge
- Gemeinde Kappelrodeck (23.03.2020) – LRA Ortenaukreis empfiehlt Absage aller Gremien, Eilentscheidungen, Umlaufverfahren, Verschiebung nicht-dringlicher Angelegenheiten, Videokonferenzen werden mit Verweis auf §37 GemO BW als rechtsunsicher bezeichnet („entspricht im Übrigen nicht dem Sitzungsgedanken der § 37 GemO“)
- GAR- „Grüne in Räten BW“; vorgebliche Hinweise des Innenministeriums zu Corona im Kommunalrecht (18.03.2020)
- Weitere Corona-Informationen der GAR „Grüne in Räten“ BW
- Handreichung der Landtagsfraktion Baden-Württemberg „Bündnis 90/ Die Grünen“ (20.03.2020) – keine physischen Sitzungen mehr abhalten, kleiner Rahmen, Umlaufbeschlüsse, Eilentscheidungen
- Südkurier, Tuttlingen: Offenlegung, Eilentscheidungen, Videokonferenzen
- Stuttgarter Nachrichten (19.03.2020) – Eilentscheidungen, Hinweis auf Stuttgart und Gemeindetag
- Badische neueste Nachrichten (18.03.2020) – Gernsbach: Umlaufbeschlüsse