Wie die Zeit vergeht, merkt man unter anderem auch am Führerschein. Auch der Kartenführerschein ist nicht mehr ewig gültig. Selbst dann nicht, wenn kein Ablaufdatum darauf steht! Für solche aus den Jahren 1999 bis 2001 sollte jetzt ein neuer beantragt werden.

Symbolbild für ein amtliches Dokument im Kartenformat, bewusst einfach gehalten. (Grafik: Rainer Gerhards mittels KI)

Alle EU-Bürger müssen bis zum 19. Januar 2033 über einen einheitlichen, befristeten EU-Karten-Führerschein verfügen. Darauf weist das Landratsamt Main-Tauber-Kreis hin. Die neuen Führerscheine werden seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt und sind jeweils 15 Jahre lang gültig. Nach Ablauf von 15 Jahren kann wiederum ein neuer Scheckkarten-Führerschein beantragt werden.

Wer nicht umtauscht, riskiert unter anderem auch Probleme bei der Anmietung von Mietwagen – gerade auch im Urlaub. Ignorieren ist also nicht nur aus rechtlichen Gründen keine gute Idee.

Der Pflichtumtausch von Führerscheinen, welche vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, läuft gestaffelt mit jährlichen Tauschfristen. „Bisher mussten graue und rosafarbene Papierführerscheine umgetauscht werden. Jetzt sind aber alle Bürgerinnen und Bürger zum Umtausch verpflichtet, denen zwischen 1999 und 2001 ein damals noch unbefristeter Kartenführerschein ausgestellt wurde. Dieser Tausch muss bis zum 19. Januar 2026 erfolgen“, erläutert der Leiter des Verkehrsamtes beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Thorsten Plasch. Das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des jeweiligen Führerscheindokuments unter der Nr. 4a abgedruckt.

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis weist darauf hin, dass es infolge der jährlichen Tauschfristen beim Führerscheinpflichtumtausch zum Fristende hin, also jeweils zum 19. Januar, aufgrund des erhöhten Aufkommens zu deutlich verlängerten Wartezeiten kommen kann. „Um einen fristgerechten Umtausch zu gewährleisten, empfehlen wir daher, den Führerscheintausch noch frühzeitig in diesem Jahr zu beantragen“, erklärt Amtsleiter Thorsten Plasch.

Im Main-Tauber-Kreis kann der Führerschein beim jeweiligen Bürgermeisteramt am Hauptwohnsitzt sowohl beantragt als auch nach Fertigstellung getauscht werden. Die eigentliche Bearbeitung erfolgt beim Landratsamt in Tauberbischofsheim. Bei der Stadt Tauberbischofsheim ist dies allerdings nicht möglich. Führerscheininhaber aus dem Stadtgebiet Tauberbischofsheim müssen ihren Führerschein aufgrund der räumlichen Nähe direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen und abholen.

Weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen sowie dem Verfahrensablauf beim Führerscheintausch gibt es auf www.main-tauber-kreis.de direkt auf der Startseite unter „Unsere Leistungen für Sie“ > Verkehr > „Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit“ oder über das jeweilige Bürgermeisteramt.

Quelle: Pressemitteilung des Main-Tauber Kreises