Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis musste den räumlichen Geltungsbereich der Allgemeinverfügung vom 14. Juli ausdehnen, welche die Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern einschränkt. Die Regelung gilt ab Donnerstag, 21. August, und bis mindestens Dienstag, 30. September. Nachdem sich die Niedrigwassersituation verschärft hat, gilt die Allgemeinverfügung nun für alle oberirdischen Gewässer im Main-Tauber-Kreis mit Ausnahme des Mains.

Der Vorbach in Niederstetten: In Flüssen und Bächen wird aktuell das Wasser knapp, das Landratsamt schränkt deshalb die Entnahme per Allgemeinverfügung ein. (Foto: Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Stefanie Schüttler)

„Trotz verregnetem Juli herrscht aufgrund der anhaltenden Trockenphase eine verschärfte Niedrigwassersituation, in deren weiterem Verlauf auch mittelfristig keine grundlegende Änderung der Witterungsverhältnisse zu erwarten ist. Wir empfehlen auch bei den weiterhin zulässigen Formen der Wasserentnahme zurückhaltend zu sein, um den angespannten Wasserhaushalt nicht zusätzlich zu belasten“, sagt Erster Landesbeamter Florian Busch.

Beatrice Skazel, Leiterin des Sachgebietes Wasserwirtschaft beim Landratsamt, erklärt, dass die Kreisverwaltung in den vergangenen Wochen die maßgeblichen Parameter kontinuierlich verfolgt habe. „Die Wasserstände hatten sich in der zweiten Julihälfte auf Grund ergiebiger Niederschläge temporär auf ein Niveau über Niedrigwasser erholt. Unmittelbar mit Ausbleiben der Niederschläge fielen die Wasserstände wieder auf das vorherige Niveau und liegen mittlerweile teilweise deutlich unter dem mittleren Niedrigwasserstand. Es ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, an dem die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches auf alle oberirdischen Gewässer mit Ausnahme des Mains unumgänglich geworden ist. Wie bereits bei der ersten Stufe der Einschränkungen haben wir dabei die ausgewogene, differenzierte Vorgehensweise beibehalten, die auch die privaten Einzelinteressen angemessen berücksichtigt, insbesondere die der tierhaltenden und pflanzenbaulichen Landwirtschaft“, ergänzt Skazel.

Weiterhin erlaubt bleiben das Schöpfen mit Handgefäßen (zum Beispiel Gießkanne oder Eimer) sowie das Tränken von Vieh direkt aus dem Gewässer. Ausgenommen von dieser Regelung sind außerdem alle Wasserkraftanlagen, Fischteichanlagen und sonstige Wasserbenutzungsanlagen, die das entnommene Wasser nach Gebrauch wieder in das Gewässer einleiten.

Die mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis zugelassenen Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Produktion bestimmter Lebensmittel in der Landwirtschaft und im gewerblichen Gartenbau müssen nun im gesamten Landkreis auf 50 Prozent der erlaubten Wassermenge reduziert werden. Alle anderen zugelassenen Wasserentnahmen sind entsprechend der Konkretisierungen der Allgemeinverfügung untersagt.

Zur Notwendigkeit der Verschärfung der Allgemeinverfügung in der zweiten Stufe verweist das Landratsamt darauf, dass im Main-Tauber-Kreis bereits in der vergangenen Woche der mittlere Niedrigwasserstand an allen Pegeln mit Ausnahme des Pegels in Grünsfeld (Grünbach) sowie in Wertheim (Main) und Freudenberg (Main) erreicht oder unterschritten wurde.

Der Bezugspegel der Tauber wies in Bad Mergentheim am Montag, 18. August, noch rund 75 Zentimeter mit einem Abfluss im Tagesmittel von 0,96 Kubikmeter pro Sekunde aus. Zum Vergleich: Ab einem Wasserstand von 79 Zentimetern oder einem Wasserabfluss von 1,44 Kubikmetern pro Sekunde oder weniger fällt dieser Pegel in die Einstufung „Niedrigwasser“.

Laut Niedrigwasserinformationszentrum Baden-Württemberg hat es im August bis Montag, 18. August, rund 36 Millimeter geregnet. Dies entspricht 36 Litern pro Quadratmeter. Der mittlere Augustniederschlag beträgt 94 Millimeter. Vorhersagen zeigen, dass der August eher trocken ausfallen wird. Trotz nassem Juli besteht insgesamt weiterhin ein Niederschlagsdefizit. Von Februar bis Juli sind nur 73 Prozent des mittleren Niederschlags gefallen.

Die öffentliche Bekanntmachung kann unter www.main-tauber-kreis.de/oeffentliche-bekanntmachungen abgerufen werden. Für weitere Informationen steht das Umweltschutzamt im Landratsamt unter der Telefonnummer 09341/82-5775 zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung des Main-Tauber Kreis