Ab heute, dem 19. Dezember, können Bauanträge und andere Antragsunterlagen wie Bauvoranfragen, Befreiungen oder Unterlagen für Kenntnisgabeverfahren erstmals digital über ein speziell eingerichtetes Webportal der Baurechtsbehörde des Main-Tauber-Kreises hochgeladen werden. Diese Neuerung markiert einen wichtigen Schritt in der fortschreitenden Digitalisierung der Landkreisverwaltung.

Übergangsphase bis Jahresende
Bis zum 31. Dezember können Antragsunterlagen übergangsweise weiterhin in Papierform eingereicht werden. Ab dem 1. Januar 2025 wird diese Möglichkeit entfallen: Anträge dürfen dann ausschließlich digital eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder über alternative Plattformen ist jedoch nicht zulässig. Der Schritt zur vollständigen Digitalisierung entspricht den Vorgaben der novellierten Landesbauordnung Baden-Württemberg, die den Einsatz digitaler Verfahren zur Standardvorgabe macht.
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Effizient und vernetzt: Vorteile des Bauportals
Das neue Webportal bietet eine direkte Schnittstelle zu den Fachverfahren der Baurechtsbehörde und ermöglicht eine medienbruchfreie Zusammenarbeit mit allen beteiligten Behörden. Dadurch wird nicht nur die Bearbeitungszeit verkürzt, sondern auch der gesamte Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens transparenter gestaltet. Für künftige Entwicklungen, wie die Umstellung auf die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa BW), ist das System bereits vorbereitet.
„Es geht voran mit der Digitalisierung. Schritt für Schritt werden weitere Dienstleistungen der Landkreisverwaltung auf digitalem Weg angeboten. Die Antragstellung und elektronische Weiterverarbeitung bei unserer Baurechtsbehörde ist sicherlich ein besonders bedeutsamer Schritt auf dem Weg zur digitalen Verwaltung“, betonte Landrat Christoph Schauder bei der offiziellen Vorstellung des Bauportals.
Nutzung des Portals und Hilfestellungen
Das Portal ist unter der Adresse www.main-tauber-kreis.de/online-dienste/bauen erreichbar. Dort finden Interessierte auch detaillierte Anleitungen im PDF-Format, die den Einstieg erleichtern sollen. Nach Eingabe des jeweiligen Bauorts werden spezifische Informationen angezeigt, um den Zugang so nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten.
Die Baurechtsbehörde des Main-Tauber-Kreises ist für alle Gemeinden im Kreisgebiet zuständig, mit Ausnahme der Städte Bad Mergentheim, Wertheim und Tauberbischofsheim, die eigene Baurechtsbehörden betreiben. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamts telefonisch unter 09341/82-5731 oder -5733 sowie per E-Mail an bauamt@main-tauber-kreis.de zur Verfügung.
Digitalisierung im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben
Die Umstellung auf digitale Verfahren ist Teil eines umfassenden Modernisierungsprozesses der Verwaltung, der durch die novellierte Landesbauordnung Baden-Württemberg vorgegeben wurde. Diese sieht vor, dass ab 2025 alle Bauantragsunterlagen in digitaler Form eingereicht werden müssen.
Mit dem Start des Bauportals zeigt die Landkreisverwaltung, wie sich gesetzliche Anforderungen, technischer Fortschritt und bürgerfreundlicher Service erfolgreich vereinen lassen. Die Weichen für eine moderne und effiziente Verwaltung im Bauwesen sind damit gestellt.
Quelle: Pressemitteilung des Main-Tauber Kreis (via email)