Der heutige Polizeibericht für den Main-Tauber Kreis hat zwei Meldungen, je eine aus Wertheim in Verbindung mit Külsheim sowie aus Tauberbischofsheim.
Wertheim / Külsheim: Geschwindigkeitskontrollen mit Lasermessgerät
Am Montag und Dienstag führte das Polizeirevier Wertheim Geschwindigkeitskontrollen in Wertheim und Külsheim durch. Die Beamten laserten zwischen 10 und 11.30 Uhr auf der Kreisstraße 2824 auf Höhe der Abzweigung zur K2825 mehrere Fahrzeuge. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt an dieser Stelle 50 km/h. Insgesamt wurden dort acht Überschreitungen gemessen und zur Anzeige gebracht. Bei einer Kontrolle in Külsheim am Dienstag zwischen 15.50 Uhr und 16.30 Uhr waren zwei Fahrzeuglenker bei erlaubten 100 km/h zu schnell auf der Landesstraße 504 an der Einmündung zum sogenannten „Mahdenbuckel“ unterwegs. Der Spitzenreiter muss neben einem Bußgeld und Punkten im Fahrerlaubnisregister auch mit einem Fahrverbot rechnen, da er mit einer Geschwindigkeit von 157 km/h gemessen wurde.
Tauberbischofsheim: Weiteres Diebesgut bei Fahrraddieb aufgefunden
Ein 32-Jähriger wurde am Dienstag bei einem Diebstahl auf frischer Tat erwischt und hatte weiteres mutmaßliches Diebesgut bei sich. Eine 60-Jährige stellte ihr Fahrrad am Dienstagnachmittag vor einem Hotel in der Tauberbischofsheimer Bahnhofstraße ab. Als sie wenig später zurückkam, war das Zweirad entwendet worden. Durch eine sofort eingeleitete Fahndung sorgte eine Streife des Polizeirevier Tauberbischofsheim aber für einen schnellen Ermittlungserfolg. Die Beamten sahen den 32-Jährigen auf dem Damenfahrrad, als dieser auf dem Fahrradweg in Richtung Impfingen unterwegs war. Der alkoholisierte Mann konnte vor seiner Wohnung angehalten und kontrolliert werden. Hierbei bestätigte sich, dass es sich um das entwendete Zweirad der 60-Jährigen handelte. Zudem fanden die Polizisten in den Seitentaschen noch mehrere Brillen und ein Navigationsgerät, die möglicherweise aus anderen Diebstählen stammen. Zudem hatte der Dieb noch Tüten mit Alkoholika und Kleidung mit Etiketten bei sich. Hierzu dauern die Ermittlungen an. In der Wohnung des 32-Jährigen fanden die Beamten noch vier Gegenstände, die voraussichtlich aus vorausgegangene Diebstählen stammen und stellten diese sicher. Nach Beendigung der strafprozessualen Maßnahmen wurde der Mann auf freien Fuß entlassen.