Einige haben es gesehen, einige haben mich auch darauf angesprochen. Viele haben sich gewundert. Ich selbst hatte auch zwei Mal die Gelegenheit, einen Blick auf ein tief fliegendes großes Militärflugzeug „über Großrinderfeld“ zu erhaschen. Die Frage blieb – was war da los? Darum habe ich bei der Bundeswehr nachgefragt. Kurz gesagt: es handelte sich um en Bundeswehr-Transportflugzeug, dass im Rahmen einer Absetzübung von Fallschirmspringern, ausgehend vom Flugplatz Giebelstadt, geflogen ist. Hier im Artikel alle Details dazu.

Die A400M der Bundeswehr tieffliegend bei Großrinderfeld. Aufnahme von Ende August 2023. (Foto: Privat)

Ich selbst hatte das Flugzeug, erkennbar vom Typ her eine Airbus A400M, am 29. August gegen 16:30 und am 30. August gegen 16:10 bemerkt. Optisch schien es jeweils sehr tief über der Ortslage Großrinderfeld zu fliegen. Aufgefallen waren mit zu diesem Zeitpunkt auch eine größere Anzahl von tief fliegenden Helikoptern, vermutlich der Bundeswehr, über unserer Gemarkung. Diese Kombination aus Helikopter und „Frachtmaschine“ A400M deutet auf Fallschirmspringer-Übungen hin. Hierzu gibt es beim Bund auch einen lesenswerten Artikel.

Gerade in der aktuellen Zeit ist es begrüßenswert, wenn die Bundeswehr aktiv übt und ihre Einsatzbereitschaft sicherstellt. Da ich aber nicht spekulieren mochte, habe ich beim Bund angefragt und einige Tage später vom Luftfahrtamt der Bundeswehr umfangreiche Auskunft erhalten. Ich veröffentliche des nun wiederum einige Tage später, da mir „zwischendrin“ die Zeit dazu fehlte. Nun die Fakten, oft zitiert direkt aus dem mir vorliegenden Schreiben.

Details zum Flug

Die Bundeswehr hat Radar- und Flugplandaten ausgewertet. Ich zitiere aus dem Antwortschreiben:

Die Auswertung der Radardaten vom 29.08. und 30.08.2023 bestätigt die Flüge jeweils eines Transportflugzeuges der Bundeswehr vom Typ A400M, welches im Rahmen einer Absetzübung von Fallschirmspringern, ausgehend vom Flugplatz Giebelstadt, geflogen ist.

Dabei flog das betreffende Luftfahrzeug am 29.08.2023 um 16:35 Uhr Ortszeit in einer Höhe von 939 Fuß (ca. 285 m) über Grund und in einer Entfernung von 0,83 Nautischen Meilen (ca. 1,5 km) zur Ortsmitte von Großrinderfeld.

Am 30.08.2023 flog das Luftfahrzeug um 16:12 Uhr Ortszeit in einer Höhe von 623 Fuß (ca. 190 m) über Grund und in einer Entfernung von 0,20 Nautischen Meilen (ca. 0,4 km) zur Ortsmitte von Großrinderfeld.

Nach den uns vorliegenden Daten wurden die Einsätze mit einer zulässigen Mindestflughöhe von bis zu 500 Fuß (ca. 150 m) über Grund unter Beachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen durchgeführt.

Zu den gemeldeten Hubschrauberflügen konnten wir Ihrem Schreiben keine konkreten Zeitangaben entnehmen, so dass eine Untersuchung nicht möglich war.

Der Eindruck hat also nicht ganz getäuscht. Zumindest am 30.08. flog die A400M also tatsächlich recht tief über den Ort (wenn auch im Randbereich). Das sah für mich sehr Eindrucksvoll aus. Ich war aber leider nicht schnell genug, um ein Foto zu machen. Nach meiner Beobachtung hat das Flugzeug im Bereich von Großrinderfeld gewendet, grob von den Bärlestannen kommend und dann grob Richtung Ilmspan abdrehend. Ich hatte allerdings nur ein sehr kleines Sichtfenster, da Nachbarhäuser die Sicht verdeckt haben.

Eine Airbus A400M, hier bei einer Luftschau fotografiert. (Foto: Gerhards)

Tiefflugzonen in und um Großrinderfeld

In Großrinderfeld und Umgebung gibt es viele militärische Tiefflugzonen. Damit leisten wir unseren notwendigen Beitrag zur Landesverteidigung. Dieser Fakt dürfte nicht zuletzt durch Diskussionen um Windräder bekannt sein. Meist werden die Zonen nur von Helikoptern genutzt. Aus eigener Beobachtung weiß ich jedoch, dass gelegentlich auch größere Transportmaschinen den Bereich östlich der Bärlestannen tief überfliegen.

Während der Zeit des kalten Krieges fanden in unserer Region übrigens auch Kampfjet- Übungen statt, auch der Amerikaner. Dabei wurde auch Überschallflug geübt, etwas das aktuell über bewohnten Landstrichen nach meinen Informationen nur noch im Bedarfsfalle gestattet ist. Gelegentlich hört man einen (entfernten) Überschallknall, wenn Jets wegen „fragwürdiger“ Flugbewegungen aufsteigen müssen. Es kommt aber so selten vor, dass dann sogar das Radio darüber berichtet. Hier handelt es sich aber um notwendige Einsatzflüge.

Zurück zum Tiefflug: die genaue Lage der Tiefflugkorridore ist geheim. Regelmäßigen Spaziergängern dürften aber zumindest einige Zonen grob bekannt sein. Die Tiefflugzonen stellen übrigens auch ein Haupt-Hinderniss für den Windradausbau in unserer Region da. Je nach persönlicher Sichtweise kann das als Vorteil oder Nachteil gesehen werden. Militärischer Übungsbetrieb ist aber jedenfalls wichtig, um die Einsatzbereitschaft zu erhalten und zu stärken.

Mindesthöhen für den Tiefflug

Für den Tiefflug gelten Mindesthöhen. Diese müssen bei Übungen eingehalten werden. Im Bereich von Großrindefeld gelten die allgemeinen Regularien. Damit beträgt die Mindesthöhe für Transportmaschinen ca. 150m (500 Fuß) und für Helikopter ebenso 500 Fuß.

In sogenannten „Hubschrauberflugkoordinierungsgebiete“ (HFCA) dürfen Hubschrauber „je nach Ausbildungsauftrag auch unterhalb einer Flughöhe von 100 Fuß (ca. 30 m) über Grund fliegen und Übungen durchführen, die wir als „kurzzeitiges taktisches Aufsetzen“ bezeichnen.“ (Zitat aus BW-Schreiben) Großrinderfeld liegt in einem solchen Gebiet. Ich selbst sehe auch regelmäßig Hubschrauber, die knapp oberhalb des Waldes fliegen.

Warum diese Übungsflüge?

Die Luftwaffe hat obendrein die Notwendigkeit der Flüge beschrieben, sowie einige Hintergrundinformationen. Dieses Zitat möchte ich meinen Lesern nicht vorenthalten:

Das Lufttransportgeschwader der Bundeswehr, welches in Wunstorf bei Hannover beheimatet ist, leistet dabei seit Jahren einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung des Auftrages der Streitkräfte. Neben der Durchführung von Transporten im Rahmen der humanitären Hilfe und des Katastropheneinsatzes, stehen zunehmend Einsätze im Rahmen der Konfliktverhütung und Krisenbewältigung auf der Tagesordnung. Viele Menschen verdanken ihr Leben der Einsatzbereitschaft und Professionalität der fliegenden Besatzungen des Verbandes.


Den Streitkräften ist sehr wohl bewusst, dass der Flugbetrieb mit Beeinträchtigungen für die Bevölkerung verbunden ist. Das Bestreben, die Auswirkungen des militärischen Flugbetriebs zu minimieren, findet jedoch dann seine Grenze, wenn negative Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte zu erwarten sind. Zwar werden heute bereits große Teile der fliegerischen Aus- und Weiterbildung ressourcen- und umweltschonend unter Nutzung von Simulatoren durchgeführt. Allerdings bleibt die Durchführung von
Übungseinsätzen in einem realen Umfeld dennoch unumgänglich.


Die wichtigsten Informationen zum Themenbereich Militärischer Flugbetrieb können auch im Internet unter der Adresse www.luftfahrtamt.bundeswehr.de eingesehen werden.

Quelle: schriftliche Antwort des Luftfahrtamtes der Bundeswehr (auf meine Anfrage) – besten Dank für die umfangreiche, freundliche und rasche Antwort!