Für Erdgaskunden gibt es die „Preisbremse“. Wer andere Brennstoffe verwendete, erhielt bisher noch keine Hilfe. Das ändert sich nun. Ab sofort können auch hierfür Heizkostenzuschüsse beantragt werden. Das gilt für Haushalte, die in der Energiekrise mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen. In Baden-Württemberg stehen laut Umweltministerium 235 Millionen Euro zur Verfügung. Haushalte können sich rückwirkend für des Jahr 2022 bis zu 2.000 Euro rückerstatten lassen. Anspruch hat jeder Haushalt, der im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2021 doppelte Heizkosten für Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas (LPG), Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle/Koks zahlen musste.

Auch wer beispielsweise mit Holz heizt und 2022 doppelte Brennstoffkosten hatte, kann ggf. einen Heizkostenzuschuss erhalten. (Symbolbild: moses / Pixabay)

In Baden-Württemberg werden rund ein Drittel der Wohnungen mit Ölheizungen betrieben, somit können viele Menschen von diesem Härtefallfonds profitieren.

Thekla Walker, Umweltministerin des Landes Baden-Württemberg, sieht in der nun erfolgten Einigung eine wesentliche Grundlage, um Betroffene schnellstmöglich finanziell zu entlasten. Die Rechnungen können über ein Online-Portal eingereicht werden, welches seit Montag, 8. Mai, freigeschaltet ist. Anträge können bis zum 20. Oktober diesen Jahres gestellt werden. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 80 Prozent des Betrages, der das Doppelte des jeweiligen Referenzpreises übersteigt. Für Heizöl liegt dieser bei 0,71 Euro pro Liter. Die Mindesterstattung je Haushalt muss dabei 100 Euro betragen. Über einen Online-Rechner kann bereits vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt.

Energieministerin Thekla Walker: „Betroffene Bürgerinnen und Bürger sollen die Hilfen möglichst unkompliziert beantragen können. Wir haben bewusst auf zusätzliche Hürden wie Elster-Zertifikate oder die Bundes-ID verzichtet und lassen auch Papieranträge zu. Online geht allerdings alles schneller. Für eine optimale IT-Lösung haben wir unsere Kräfte mit weiteren Bundesländern gebündelt. Die Kooperation soll reibungslose Verfahren und schnelle Auszahlungen ermöglichen.“

Weitere Informationen können auf der Webseite des Umweltministeriums unter dem Stichwort „Härtefallhilfen für Privathaushalte“ abgerufen werden. Das Umweltministerium hat zudem für die Bürgerinnen und Bürger des Landes eine Telefon-Hotline unter 0711 126-1600 eingerichtet. Diese ist von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr erreichbar.

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