Am 14. März ist Landtagswahl in Baden-Württemberg. Hier finden Sie Informationen dazu, wie Sie in Großrinderfeld wählen können.

Sind Sie verhindert? Möchten Sie wegen Corona kein Infektionsrisiko eingehen? Dann nutzen Sie Briefwahl! Hier geht es direkt zum Online-Antrag. Gerne können Sie die Briefwahlunterlagen auch auf anderen Wegen (auch Post) beantragen. Informationen dazu hier.

Achtung: diese Informationen sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Wir übernehmen aber keine Gewähr für Richtigkeit und Aktualität. Für offizielle Informationen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde.

Verlegung der Wahllokale bei der Landtagswahl am 14. März 2021

Aufgrund der Pandemie wurden die Wahllokale größtenteils von ihrem gewohnten Standort verlegt. Sie finden sie nun:

Wahlbezirk 001 Großrinderfeld                             
Turnhalle Großrinderfeld, Frankenstr. 11,
Eingang Haupteingang
Ausgang Seiteneingang (Sportlereingang)

Wahlbezirk 002 Gerchsheim                    
Gastraum der Turnhalle Gerchsheim, Würzburger Str. 66
Eingang Haupteingang Turnhalle
Ausgang über Gastraum
Der obere Zugang wird in zwei Richtungen (Ein- und Ausgang) abgeteilt.

Wahlbezirk 003 Schönfeld                        
Dorfgemeinschaftshaus Schönfeld, Dorfstr. 31
Das Wahllokal befindet sich in der Sporthalle
Eingang Haupteingang
Ausgang über Sporthalle

Wahlbezirk 004 Ilmspan                                            
Bürger- und Vereinsheim Ilmspan, Schönfelder Str. 13
Das Wahllokal befindet sich im großen Saal
Eingang Haupteingang
Ausgang über Notausgang

Für die Stimmabgabe sollte ein eigener Stift mitgebracht und verwendet werden!
Nach der Corona-Verordnung des Landes in der Version vom 15. Februar ist eine medizinische Maske getragen werden. Mindestens ist eine sogenannte „OP-Maske“ erforderlich. Wir raten jedoch dringend zu FFP2-Masken. Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Vor dem Betreten des Wahlraums muss jede Person sich die Hände desinfizieren (CoronaVo BW §10a (3)).

Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl

Die Wahlbenachrichtigungen werden per Briefe mit der Aufschrift „Inhalt: Amtliche Wahlbenachrichtigung“ übersandt. Haben Sie bitte bis 21. Februar 2021 bei der Leerung Ihres Briefkastens ein Augenmerk darauf, damit der Wahlbenachrichtigungsbrief nicht mit Prospekten und Werbung zum Altpapier gelegt wird!

Briefwahl für die Landtagswahl

Briefwahl bietet den Vorteil der absoluten Sicherheit vor einer Corona-Infektion. Darüber hinaus beinhaltet die Corona-Verordnung in §10 (5) Zutrittsverbote zum Wahllokal. Der Zutritt ist unter anderem Personen verboten, die mit einer Corona-Infizierten Person in den letzten 10 Tagen Kontakt hatten oder die selbst typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen. Auch hier kann Briefwahl genutzt werden. Beachten Sie aber die Antragsfristen für Briefwahl!

Wer Briefwahl beantragen möchte, kann den Vordruck auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes verwenden. Das ist vermutlich die einfachste Methode, da dort bereits alle notwendigen Daten eingedruckt sind.

Briefwahl kann auch mündlich, nicht jedoch telefonisch, per Fax 09349-920111, per E-Mail bei Fr. Elsbeth Reinhart oder über das Internet beantragt werden.  Die Personalien wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und möglichst die Wahlbezirk- und Wählerverzeichnis-Nr. (ist auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt) sind anzugeben.

Briefwahl kann bis Freitag, 12. März 2021, 18.00 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr im Rathaus Großrinderfeld, Zimmer 4, beantragt werden.