Die Lobbyisten haben es geschafft: Artikel 13 der EU Urheberrechtsnovelle ist fast durch. „Nur“ noch das EU Parlament kann es aufhalten. Ich hoffe, dass es das tut.

Das neue Leistungsschutzrecht will Internet-Platformen dazu zwingen, Benutzer-Content wie Videos bereits beim Upload auf Urheberrechtsverstöße zu prüfen. Die Befürworter entgegnen gerne, dass hierzu nicht zwingend automatische „Uploadfilter“ eingesetzt werden müssten. Als Informatiker stellt sich mir die Frage „Was denn sonst?“. Mithin geht es um tausende und abertausende Uploads pro Minute – wer will die denn prüfen?

Solche Filter kann man sinnvoll nur mit künstlicher Intelligenz (KI) realisieren. KI wird besser, ist aber noch lange nicht 100% zuverlässig. Versuchen Sie mal Goolge Translate, dann wissen Sie, was ich meine… Da Anbieter nicht haften möchten, werden diese Filter sicher eher zu viel als zu wenig Content ablehnen. Zu vermuten ist, dass die (erlaubte) Parodie zum Beispiel dann auch als (unerlaubte) Werkverwendung eingestuft wird (KI ist echt schlecht bei Satire…). Damit wird für viele Kreative „die Luft dünn“. Die Medienlandschaft wird vermutlich wieder weit weniger gut. Das dürfte auch den großen Medienhäusern auf der Befürworterseite gefallen, schließlich bedeutet das weniger Konkurrenz für sie.

So quasi als Kollateralschaden wird damit auch eine Zensurmaschine etabliert, die man zu gegebener Zeit schärfer schalten kann. Mal schauen, ob Europa oder China hier künftig besser zensieren wird ;-)

Den Internet-Giganten Google, Facebook und Co tut das Ganze letztlich auch gut: die technischen Anforderungen sind so hoch, dass kleinere und mittlere Unternehmen hier kaum etwas eigenes Entwickeln können. Somit ist davon auszugehen, dass diese (europäischen!) Anbieter entweder ganz aufgeben, oder sich der Technologie von Google und Co bedienen. Das passiert bei der Web-Analyse oder den „guten“ Captchas ja heute schon so.

Das sieht übrigens auch der oberste Datenschützer Deutschland, Ulrich Kelber, so: „Die aktuellen EU-Pläne bergen aus Sicht des BfDI daher die akute Gefahr, als Nebeneffekt eine weitere Konzentration von Daten bei einem Oligopol von Anbietern zu fördern. Gerade vor dem Hintergrund des nur ein paar Wochen alten Beschlusses des Bundeskartellamts zu Facebook sollte der Fokus eigentlich darauf gelegt werden, genau das Gegenteil zu erreichen.“ (Quelle)

Ich selbst bin übrigens von diesen Problem konkret betroffen: sowohl als Content-Ersteller als auch Inhaber eine kleinen Softwarehauses.

Soweit das schlimmste in Kürze. Das Thema hat natürlich viele Facetten. Für einen ersten Überblick seien die folgenden Seiten empfohlen:

Anmerkungen: Linksammlung mal eben schnell erstellt – gerne nehme ich auch noch weitere relevante Links auf, Hinweis wird gerne gesehen! Davon gibt es nämlich noch sehr viele…