Die Landkreisverwaltung ruft Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit den Städten und Gemeinden des Main-Tauber-Kreises dazu auf, geeigneten Wohnraum für die Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine zu melden. Der Wohnraum muss für mindestens sechs Monate zur Verfügung stehen. Auf der Webseite des Landratsamtes steht unter www.main-tauber-kreis.de/ukraine – bei dem Reiter Wohnraumangebote – ein Formular zur Meldung entsprechender Wohnraumangebote zur Verfügung. Es wird gebeten, dieses Formular auszufüllen und bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung einzureichen.
