Großrinderfeld bekommt wieder einen Supermarkt. Kurz vor Weihnachten hat der Gemeinderat den Bebauungsplan Beund / Zündmantel als Satzung beschlossen – einstimmig und ohne Diskussion. Das zeigt sehr klar, wie eindeutig die Lage ist: Die Bedeutung des Projekts ist allen bewusst, und das Vorhaben war in den vergangenen Jahren bereits in unterschiedlichsten Verfahrensschritten mehrfach Thema im Rat.

Luftbild des künftigen Supermarkt-Standorts in Großrinderfeld mit Erdaufschüttungen, unbebaut.
Hier am Ortseingang von Großrinderfeld wird der Netto-Markt entstehen und voraussichtlich Ende 2026 öffnen. Der Bereich ist grob rot eingerahmt. (Foto: Rainer Gerhards)

Die grundlegenden Fragen waren längst geklärt. Auch bei (nahezu allen) Bürgerinnen und Bürgern war längst klar, dass der Supermarkt kommen muss und wird. In der entscheidenden Sitzung ging es daher nicht mehr um das „Ob“, sondern um den formalen Abschluss einer Planung, die schon lange läuft.

Breiter Rückhalt – im Rat und im Ort

Der Wunsch, die Nahversorgung in Großrinderfeld schnellstmöglich wiederherzustellen, wird nahezu geschlossen von der Bevölkerung getragen. Das ist in vielen Gesprächen spürbar. Seit der Schließung des bisherigen Edeka-Marktes in der Ortsmitte am 1. Juni 2025 ist die Versorgungslücke für viele Menschen Alltag geworden – besonders für ältere Bürgerinnen und Bürger sowie für Familien ohne eigenes Auto.

Als absehbar wurde, dass der bisherige Betreiber aus Altersgründen aufhören würde, haben Gemeinde und Gemeinderat die Planungen für einen neuen Markt sofort und mit Nachdruck aufgenommen. Die Schließung kam also nicht überraschend, und ebenso wenig der politische Wille, zügig eine Lösung zu finden.

Ein Verfahren, das Zeit braucht

Ein neuer Lebensmittelmarkt lässt sich rechtlich nicht einfach „bauen lassen“. Für dieses Projekt waren von Beginn an mehrere zwingende Schritte erforderlich: die Änderung des Flächennutzungsplans, die Aufstellung eines Bebauungsplans und schließlich die eigentliche Baugenehmigung. Diese Verfahren bauen aufeinander auf und lassen sich nur begrenzt parallel führen.

Deshalb war von Anfang an klar, dass eine Eröffnung nicht vor 2026 realistisch sein würde – auch wenn sich viele eine schnellere Lösung gewünscht hätten. Die lange Dauer ist nicht Ausdruck von Zögern, sondern die Folge eines aufwändigen, aber notwendigen rechtlichen Rahmens.

Warum früh schon Erde bewegt wurde

In der Zwischenzeit gab es immer wieder Nachfragen, warum auf der Fläche bereits Erdbewegungen stattfanden, danach aber lange Zeit keine sichtbaren Fortschritte folgten. Das wurde teils missverstanden und führte zu dem Gerücht, der Markt werde möglicherweise doch nicht gebaut.

Tatsächlich war auch das Teil der Planung. Für den Markt ist eine Geländeaufschüttung erforderlich, unter anderem aus Gründen des Hochwasserschutzes und der Angleichung an die Landesstraße L 578. Um das Verfahren zu beschleunigen und Kosten zu sparen, wurde ein Teil der dafür benötigten Erde bereits frühzeitig angeliefert und zwischengelagert.

Das Material stammt überwiegend aus dem Aushub des Neubaus der Sparkasse in Tauberbischofsheim sowie aus Erdarbeiten im Zusammenhang mit dem Kindergartenneubau in Großrinderfeld. Je nach Baufortschritt kann es auch nochmals zu weiteren Anlieferungen kommen. Währenddessen liefen die formalen Genehmigungsverfahren weiter, auf die zwingend gewartet werden musste.

Der sichtbare Stillstand war also kein Stillstand – sondern schlicht der Zeitraum, in dem Entscheidungen vorbereitet und rechtlich abgeschlossen wurden.

Jetzt ist der Weg frei

Mit dem Satzungsbeschluss sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen nun vollständig geschaffen. Das Grundstück ist bereits vom Investor erworben, der Bauantrag wird parallel bearbeitet. Sobald die Baugenehmigung vorliegt, kann mit dem Bau begonnen werden.

Die Bauzeit wird auf rund acht Monate geschätzt. Bei einem reibungslosen Ablauf halte ich persönlich eine Eröffnung im November 2026 für realistisch.


Persönliche Einordnung

Als Gemeinderat begrüße ich diesen Beschluss ausdrücklich.

Nicht nur, weil er die Rückkehr der Nahversorgung ermöglicht, sondern auch, weil hier frühzeitig und pragmatisch gehandelt wurde. Dass vorbereitende Maßnahmen – wie die Geländeaufschüttung – bereits soweit möglich umgesetzt wurden, zeigt, dass Verwaltung und Gemeinderat das Projekt von Anfang an ernst genommen und aktiv vorangetrieben haben.

Das spart Zeit, reduziert Kosten und bringt uns dem Ziel schneller näher. Für mich ist das ein gutes Beispiel dafür, wie kommunale Projekte auch bei komplexen Verfahren verantwortungsvoll und vorausschauend umgesetzt werden können.