Bei jeder Gemeinderatswahl sind leider viele Stimmzettel ganz oder teilweise ungültig. Das liegt am komplizierten Wahlsystem. Fehler sind schnell passiert. Daher versuche ich hier auf der Seite, die wichtigsten Regeln noch einmal kurz zusammenzufassen. Damit Ihre Stimme auch wirklich zählt.

Wichtig: ich werde nicht alle Möglichkeiten erklären, wie man wählen kann. Das findet man im offiziellen Merkblatt. Jeder Wähler sollte das Merkblatt auch durchlesen und beachten. Man erhält es mit den Wahlunterlagen. Hier also die Dinge, der erfahrungsgemäß sehr oft „schief gehen“.
Wahlfehler 1: zu viele Kandidierende für eine Ortschaft gewählt
Das kann nicht passieren, wenn Sie nur Kandidierende einer Liste wählen. Da bei der Gemeinderatswahl aber eigentlich die Personen und nicht Parteien gewählt werden, möchte man gerne Kandidaten aus verschiedenen Listen wählen. Das ist möglich und oft auch sinnvoll.

Aber aufgepasst: Für eine Ortschaft dürfen Sie nur eine bestimmte Anzahl von Personen wählen! Und zwar unabhängig davon, auf welcher Liste sie stehen. Sie dürfen
- für Großrindereld insgesamt 5 Personen aus allen Listen wählen
- und für Schönfeld insgesamt 2 Personen aus allen Listen wählen
In Gerchsheim und Ilmspan können Sie hier in 2024 keinen Fehler machen, da dort nur jeweils eine Liste antritt. Die Höchstzahl (5 und 1) wird dadurch eingehalten oder unterschritten.
Beispiel: wählen Sie in Großrinderfeld je zwei Personen auf den Listen der IMB, CDU und der Freien Wähler, dann haben sie 6 Kandidaten gewählt. Damit ist ihr Stimmzettel für Großrinderfeld ungültig. Alle Stimmen verfallen.
Das gleiche passiert, wenn Sie in Schönfeld je eine Person auf allen Listen wählen!
Also: Vorsicht, und genau nachzählen.
Wahlfehler 2: zu viele Stimmen abgeben!
Das geschieht gerne mal aus Versehen: es werden mehr Stimmen abgegeben, als man hat! Bei der Wahl in 2024 haben Sie 13 Stimmen. Die können Sie auf alle Kandidatinnen und Kandidaten verteilen. Das „gefährliche“: um Ihnen besonders wichtige Kandidierende zu unterstützen, können Sie einzelnen Personen bis zu drei Stimmen geben. Verliert man dabei den Überblick, kann leicht der gesamte Stimmzettel ungültig werden.

Beispiel: Sie möchten drei Kandidaten besonders unterstützen und geben ihnen daher jeweils drei Stimmen. Außerdem wählen Sie noch fünf andere Kandidaten. Damit ist ihr gesamter Stimmzettel ungültig!
Denn Sie haben 3 mal 3 gleich 9 Stimmen vergeben, und dazu noch 5 weitere, also insgesamt 14. Das sind aber mehr als die erlaubten 13!
Tipp: Rechnen Sie nochmals nach, nachdem Sie alle Stimmen vergeben haben. Kommen dabei mehr als 13 zusammen, wäre der Stimmzettel ungültig. In diesem Fall können Sie aber im Wahllokal einen neuen Stimmzettel erhalten! Achten Sie dann darauf, ihre Auswahl entsprechend zu korrigieren.
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