Die ersten Briefwahlunterlagen sind rausgegangen, und schon höre ich oft die Frage: „Warum bekomme ich jetzt nochmal alle Stimmzettel?“. Eine gute Frage, der ich nachgegangen bin. Das Wichtigste Vorneweg: die „doppelten Zettel“ sind gesetzlich verordnet, genau so muss es also sein. Deswegen kann aber niemand mehrfach abstimmen. Die Details dazu im weiteren Text.

Warum werden die Stimmzettel nochmal geschickt?
Auf den ersten Blick ist es nicht so richtig nachvollziehbar. Gerade für Menschen, die jetzt direkt Briefwahl beantragt haben. Schließlich haben alle Wahlberechtigten in den letzten Tagen schon „ihren“ Satz Stimmzettel erhalten (für die Kommunalwahl, den für die Europawahl gibt’s nur bei Briefwahl oder im Wahllokal). Mancher hat Sorge vor doppelter Abstimmung (dazu unten mehr), auch im Hinblick auf die Kosten und Nachhaltigkeit erscheint der „doppelte Stimmzettel“ wenig sinnvoll.
Tatsächlich ist es aber gesetzlich so erforderlich. Würde die Gemeinde die Zettel nicht nochmal mit senden, wäre die Wahl anfechtbar. Für die, die es genau wissen möchten: relevant ist hier §29 KomWo BW, Abs. 1 und 8. Ich habe dazu den Kommentar im Rathaus eingesehen, und dort steht es auch mit nachvollziehbarer Begründung.
Das Wahlrecht ist in unserer Demokratie ein sehr hohes Gut. Daher möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass es auch auf jeden Fall ausgeübt werden kann. Sicherheitshalber geht man daher davon aus, dass Wahlberechtigte ihre Stimmzettel, verlegt, verschrieben oder sonst wie unbenutzbar gemacht haben, Deshalb muss bei einem Briefwahlantrag nochmals ein Satz Stimmzettel mit versandt werden. So ist sicher, dass ein Stimmzettel vorhanden ist. Mit dabei ist auch der Wahlschein. Den darf man allerdings keinesfalls verlieren, da man dann nicht mehr wählen kann!
Übrigens kann man aus dem selben Grund auch im Wahllokal neue Stimmzettel erhalten. Wenn die per Post übersandten beispielsweise verloren gegangen sind. Oft genutzt wird das nicht, aber es ist gut zu wissen, dass diese Möglichkeit besteht.
Wie wird verhindert, dass jemand doppelt abstimmt?
„Zwei Stimmzettel, also kann da doch jemand auch doppelt abstimmen.“ Diese Sorge wurde mir gegenüber häufiger geäußert. Aber auch daran hat der Gesetzgeber gedacht. Das kann nicht passieren. Grund dafür ist der oben schon genannte Wahlschein.
Kurz zum allgemeinen Verfahren. Es wird, je Wahlbezirk eine Wählerliste geführt. Das liegt auch im Wahllokal vor. Wer keinen Wahlschein beantragt hat (noch der Normalfall), geht ins Wahllokal und die Wahlhelfer prüfen, ob man im Wählerverzeichnis steht und noch nicht gewählt hat. Wenn das der Fall ist, darf man an der Wahl teilnehmen. Und die Person wird auf der Liste als „hat gewählt“ gekennzeichnet.
Wenn jemand nun einen Wahlschein beantragt hat, dann steht das auch in der Liste. In dem Fall muss man dann seinen Wahlschein abgeben und darf danach wählen. Bei der Briefwahl muss man aber den Wahlschein mit einsenden (getrennt von den Stimmzetteln, Anleitung beachten!). Daher haben Briefwähler keinen Wahlschein mehr und können auch im Wahllokal nicht wählen. Auch wenn die Stimmzettel mehrfach vorhanden sind, den Wahlschein gibt es nur ein einziges Mal und er stellt sicher, dass nur einmal abgestimmt werden darf. Daher darf man auch den Wahlschein keinesfalls verlieren! Passiert das, kann man ihn nicht mehr neu erhalten.
Mehrere Stimmzettel der gleichen Liste machen Wahl ungültig
Bleibt die Frage: was ist denn, wenn ich einfach zwei Stimmzettel gleiche Stimmzettel in den Wahlumschlag stecke? Und so versuche, doppelt abzustimmen. Das prüfen die Wahlhelfer, übrigens auch bei der Wahl im Wahllokal. Sind doppelte Stimmzettel im Wahlumschlag, so ist die Stimme ungültig.
Wichtig: Sie dürfen natürlich mehrere Stimmzettel in den Umschlag geben, wenn Sie Kandidierende aus verschiedenen Listen wählen möchten. So können Sie problemlos Stimmzettel für IMB, CDU und Freie Wähler im Umschlag haben, wenn Sie Kandidierenden aus allen Listen Stimmen geben möchten. Sie können aber nicht beispielsweise zwei Stimmzettel der CDU oder zwei der IMB in den Umschlag geben und so mehrfach ihre Stimme vergeben. Daher ist der Wahlumschlag bei der Kommunalwahl durchaus wichtig!
Übrigens: Es ist üblich, dass Stimmzettel mehrere Listen genutzt werden. Die Wahlhelfer klammern sie nach Öffnen des Umschlags und Prüfung dann normalerweise mit einem Tacker (oder ähnlichem) zusammen. So kann es hier auch nicht zu Fehlern bei der Auszählung kommen.
Fazit: die Wahl ist sicher!
Wie man sieht, ist an alles gedacht. Die Wahl ist sicher gegenüber Manipulationen. Wer möchte, kann auch bei der Auszählung zusehen und sich so selbst davon überzeugen. Der Preis für diese Sicherheit ist allerdings auch, dass die Stimmzettel scheinbar „nutzlos“ mehrfach gesendet werden müssen.